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Nutzungsbestimmungen der
Tages/Wochenkarten:
Der Tages-/Wochenkartenbesitzer
ist berechtigt, mit maximal 2 Ruten (gegen Aufpreis jedoch 3 Ruten) zu
fischen. Pro Rute ist nur 1 widerhakenloser Einzelhaken erlaubt.
Drillingshaken sind ausnahmslos verboten ebenso wie geflochtene Schnüre.Verletze Fische sind mit Klink zu behandeln. Diese ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Das Fischen ist nur mit
Abhakmatte und Karpfenkescher erlaubt. KEINE FISCHENTNAHME! Die
Salzburger Steuerkarte ist immer mitzuführen.
Boiliefischen ist erlaubt.
Anfüttern ist bis auf Widerruf gestattet, jedoch pro Tag nur 1 kg Bolies
(Partikelfutter 2 kg pro Tag). Bivvies mit integriertem Boden sind
erlaubt. Es gelten die gesetzlichen Schonzeiten des Landes Salzburg.
Der Biberteich ist eine Jagd- und
Ruhezone, daher ist unnötige Lärmbelästigung untersagt. Der Angelplatz
ist in sauberem Zustand zu verlassen. Der entstandene Müll ist im
Müllcontainer beim Ausgang zu entsorgen.
Jegliche Feuerstellen sind
verboten!
Den Anweisungen der
Aufsichtsorgane sowie der Jagdaufseher der Forstverwaltung Mayr-Meinhof
ist unbedingt Folge zu leisten!
Bei Verstößen gegen die oben angeführten Bestimmungen erfolgt der
sofortige, ersatzlose Kartenentzug!
Die Karten sind nach Beendigung
des Fischens in den Postkasten beim
Ausgang zu werfen.
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